Nutzungsbedingungen der FarosecPlattform
Stand: 05. Dezember 2025
Präambel
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Software-as-a-Service (SaaS)-Dienste der Sempacon GmbH & Co. KG (nachfolgend „Farosec“) durch Nutzer, einschließlich Endkunden und Beratungsunternehmen (nachfolgend gemeinsam „Nutzer“). Die FarosecPlattform ist eine cloudbasierte Softwarelösung, die es Nutzern ermöglicht, als verantwortliche Personen für IT- und Informationssicherheit sowie für das Risiko-, Incidentund Notfallmanagement eine umfangreiche Tool-Landschaft zu nutzen. Die Plattform unterstützt die Einführung und den nachhaltigen Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und ermöglicht die Erweiterung des Funktionsumfangs durch zusätzliche Module im Farosec-App Store sowie durch die Integration von spezialisierten Partner-Services.
Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Farosec, die die kommerziellen Aspekte der Vertragsbeziehung regeln. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den AGB gelten die AGB.
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Leistungsgegenstand: Farosec stellt dem Nutzer die SaaS-Dienste über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der SaaS-Dienste ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Farosec-Website und dem zugehörigen Service Level Agreement (SLA).
2. Eigenleistungen: Die Farosec-Module (Compliance-Checks, ISMS-Software, WorkflowManager, System Inventory) werden direkt von Farosec bereitgestellt und unterliegen diesen Nutzungsbedingungen sowie den AGB.
3. Partner-Services: Farosec vermittelt zudem Zugang zu Diensten spezialisierter Drittanbieter (z.B. Managed SIEM/SOC). Für diese Partner-Services kommt ein separater Vertrag direkt zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partner zustande. Die AGB und Nutzungsbedingungen des Partners gelten für diese Dienste, nicht diese Nutzungsbedingungen.
4. Weiterentwicklung: Farosec behält sich das Recht vor, die Farosec-Module und die Plattform kontinuierlich weiterzuentwickeln, anzupassen und zu verbessern. Wesentliche Funktionsänderungen werden dem Nutzer rechtzeitig angekündigt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
1. Vertragsschluss: Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Nutzers auf der Plattform und die Bestätigung durch Farosec zustande. Mit der Registrierung erklärt der Nutzer seine Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen und den AGB.
2. Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der vom Nutzer gewählten Buchungsperiode (z.B. monatlich, jährlich oder zeitlich begrenzt). Die genauen Laufzeiten sind in den AGB geregelt.
3. Automatische Verlängerung: Jahresabonnements verlängern sich automatisch um die jeweilige ursprüngliche Laufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
§ 3 Nutzungsrechte und Verantwortlichkeiten
1. Umfang des Nutzungsrechts: Farosec räumt dem Nutzer ein einfaches, nichtausschließliches, nicht-übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die SaaS-Dienste gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen.
2. Keine Weitergabe: Der Nutzer ist nicht berechtigt, die SaaS-Dienste Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich vereinbart.
3. Geltung für Mitarbeiter: Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für alle internen und externen Mitarbeiter des Nutzers sowie für Erfüllungsgehilfen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Dienste tätig sind.
4. Verantwortung des Nutzers: Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle diese Personen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen einhalten und dass keine unbefugte Nutzung stattfindet.
5. Zugangsdaten: Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Multi-Faktor-Authentifizierungscodes) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Der Nutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinen Zugangsdaten stattfinden.
§ 4 Verbot der missbräuchlichen Nutzung
1. Allgemeines Verbot: Es ist den Nutzern untersagt, die SaaS-Dienste missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchliche Nutzung umfasst insbesondere: a) Die Manipulation oder Veränderung von Funktionen der SaaS-Dienste.
b) Die Nutzung des SaaS-Produkts in einer Weise, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht oder die zu einer Beeinträchtigung der Funktionalität oder Sicherheit führt.
c) Jegliche Versuche, die Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig zu manipulieren.
d) Die Durchführung von Penetrationstests, Schwachstellenscans oder anderen Sicherheitsüberprüfungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Farosec.
e) Das Hochladen oder Verbreiten von Viren, Malware, Trojanern oder anderem schädlichen Code.
f) Jegliche Versuche, unbefugten Zugriff auf Konten, Daten oder Systeme zu erlangen.
2. Umgehung von Zahlungspflichten: Es ist nicht zulässig, einen Mandanten oder ein Konto durch die Eingabe mehrerer oder unterschiedlicher Organisationsinformationen oder ähnlicher Maßnahmen so zu konfigurieren, dass die Funktionen des SaaSProdukts missbräuchlich genutzt werden, um die Bestellung des Produkts sowie die damit verbundene Vergütung an Farosec zu umgehen. Jede solche Handlung wird als Vertragsbruch betrachtet.
3. Folgen von Verstößen: Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen behält sich Farosec das Recht vor, den Zugang zum SaaS-Produkt sofort zu sperren und rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 5 Wettbewerbsverbot für die Sempacon GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich: Die Sempacon GmbH & Co. KG verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung des Vertrages, keine Beratungsdienstleistungen anzubieten, die in direktem Wettbewerb mit den Beratungsdienstleistungen der Berater stehen, die die SaaS-Dienste von Farosec nutzen und deren Kunden das SaaS-Produkt verwenden.
2. Ausnahmen: Ausgenommen von diesem Wettbewerbsverbot sind:
a) Wartungs- und Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaSDienste erbracht werden.
b) Supportanfragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Dienste gestellt werden.
c) Der Versand von Newslettern, Ankündigungen neuer Produkte und Funktionen sowie sonstige Kommunikationsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Dienste stehen. 3. Kontakt mit Kunden: Farosec darf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Beratungsunternehmen beratend mit dessen Kunden in Kontakt treten. Eine solche Genehmigung muss spezifisch für den jeweiligen Kunden und den Beratungsfall erteilt werden. Die Kontaktaufnahme ist streng zu protokollieren, wobei das Protokoll mindestens den Zeitpunkt, den Zweck und den Inhalt der Kommunikation sowie die beteiligten Personen umfassen muss.
§ 6 Technische Auswertungen und Überwachung
1. Recht zur Überwachung: Farosec ist berechtigt, technische Auswertungen und Überwachungen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch die Nutzer sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Überwachung der Nutzung des SaaS-Produkts, um Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen oder Sicherheitsbestimmungen zu erkennen.
2. Verbesserung der Dienste: Die durchgeführten technischen Auswertungen können auch zur kontinuierlichen Verbesserung und Optimierung der SaaS-Dienste verwendet werden. Farosec ist berechtigt, die gewonnenen Daten zu analysieren, um neue Funktionen zu entwickeln, bestehende Funktionen zu verbessern und die allgemeine Benutzererfahrung zu optimieren.
3. Datenschutz: Farosec verpflichtet sich, bei der Durchführung dieser technischen Auswertungen die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Kundenspezifische Daten werden dabei nicht explizit und inhaltlich ausgewertet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden vor.
4. Zustimmung des Nutzers: Der Nutzer wird hiermit darüber informiert, dass die Nutzung des SaaS-Produkts technisch überwacht wird, und erklärt sich mit dieser Überwachung einverstanden.
§ 7 Einbindung von Dritthersteller-Tools und PartnerServices
1. Integration von Tools: Farosec ist berechtigt, am Markt verfügbare Tools und Softwarelösungen von Drittherstellern in das SaaS-Produkt zu integrieren, um den Funktionsumfang zu erweitern oder zu verbessern. Dies umfasst insbesondere die Nutzung von REST-API-Schnittstellen oder anderen Konnektoren.
2. Datenschutz und Sicherheit: Farosec gewährleistet, dass die Einbindung solcher Dritthersteller-Tools gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt und dass die Nutzung dieser Tools keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit oder die Funktionalität der SaaS-Dienste hat.
3. Auswahl der Tools: Farosec behält sich das Recht vor, die Auswahl und den Einsatz der Dritthersteller-Tools nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass solche Tools Bestandteil der SaaS-Dienste sind und deren Nutzung den vertraglichen Bestimmungen unterliegt.
4. Ankündigung von Änderungen: Farosec informiert die Nutzer über wesentliche Änderungen oder Erweiterungen der SaaS-Dienste durch die Einbindung neuer Dritthersteller-Tools, sofern diese Änderungen die Nutzung erheblich beeinflussen.
5. Zusätzliche Kosten: Soweit durch die Einbindung von Dritthersteller-Tools zusätzliche Kosten entstehen, werden diese dem Nutzer vorab mitgeteilt. Die Nutzung erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers zu den entsprechenden Kosten.
6. Partner-Services: Für die Vermittlung von Partner-Services (z.B. Managed SIEM/SOC) gelten die Bedingungen des jeweiligen Partners. Farosec ist nicht verantwortlich für die Leistungserbringung durch Partner-Services. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass für Partner-Services separate Verträge mit den jeweiligen Partnern geschlossen werden.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Preisgestaltung: Die Vergütung für die Nutzung der SaaS-Dienste richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem im Bestellformular angegebenen Preis von Farosec.
2. Zahlungsweise: Die Vergütung ist im Voraus gemäß gestellter Rechnung zu entrichten. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechnungserhalt.
3. Preisänderungen: Farosec behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern. Preisänderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Nutzer hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn er mit der Preisänderung nicht einverstanden ist.
4. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist Farosec berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und nach vorheriger Ankündigung den Zugang des Nutzers zur Plattform zu sperren.
§ 9 Kündigung bestellter Produkte und Services
1. Monatliche Produkte: Produkte mit der Angabe „pro Monat“ werden monatlich abgerechnet und sind monatlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende eines Kalendermonats. 2. Jährliche Produkte: Produkte mit der Angabe „pro Jahr“ verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern diese nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.
3. Zeitlich begrenzte Produkte: Produkte mit der Angabe z.B. „für 90 Tage“ gelten nur für den Zeitraum ab Bestellung und werden nach Ablauf der Zeit automatisch deaktiviert und können nicht mehr genutzt werden. Eine Kündigung ist daher nicht notwendig.
4. Kündigungsform: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und an die Kontaktadresse von Farosec gerichtet werden.
§ 10 Vertragsstrafen
1. Anwendungsbereich: Für den Fall eines schuldhaften Verstoßes des Nutzers sowie der gemäß § 3 internen und externen Mitarbeiter des Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Regelungen in § 4 (Verbot der missbräuchlichen Nutzung), verpflichtet sich der Nutzer, an Farosec eine Vertragsstrafe zu zahlen.
2. Höhe der Vertragsstrafe: Die Vertragsstrafe wird nach dem Schweregrad des Verstoßes gestaffelt:
a) Bagatellverstöße (z.B. versehentliche Weitergabe von Zugangsdaten, die sofort behoben werden): 100 € bis 500 € pro Verstoß.
b) Mittlere Verstöße (z.B. wiederholte Nutzung gegen die Bestimmungen, aber ohne erheblichen Schaden): 500 € bis 5.000 € pro Verstoß.
c) Schwerwiegende Verstöße (z.B. Sicherheitsmanipulation, Umgehung von Zahlungspflichten, Verbreitung von Malware): 5.000 € bis 25.000 € pro Verstoß.
3. Ermessensspielraum: Farosec hat die Höhe der Vertragsstrafe im Rahmen der oben genannten Spannen nach billigem Ermessen zu wählen. Die Angemessenheit der Vertragsstrafe ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar.
4. Ausschluss bei Bagatellverstößen: Die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist ausgeschlossen, wenn der Verstoß vom Nutzer unverzüglich nach Kenntnisnahme angezeigt wird, dieser den Verstoß unverzüglich abstellt und nachweist, dass der Verstoß ohne eigenes Verschulden erfolgte.
5. Anrechnung auf Schadensersatz: Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe lässt die Möglichkeit der Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche unberührt. In einem solchen Fall wird die gezahlte Vertragsstrafe jedoch auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 11 Haftung
1. Unbegrenzte Haftung: Farosec haftet unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Begrenzte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, haftet Farosec nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine pauschale Obergrenze wird nicht festgesetzt.
3. Haftungsausschluss für indirekte Schäden: Farosec haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder Geschäftschancen, Geschäftsunterbrechung oder Betriebsstörung, Reputationsschäden oder Vertrauensverlust.
4. Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Nutzer angefallen wäre.
5. Haftungsausschluss für Partner-Services: Farosec haftet nicht für die Leistungserbringung, Verfügbarkeit, Mängel oder Schäden, die aus den vermittelten Partner-Services resultieren. Jegliche Ansprüche des Nutzers im Zusammenhang mit Partner-Services sind ausschließlich an den jeweiligen Partner zu richten.
6. Übrige Haftung: Im Übrigen ist die Haftung von Farosec ausgeschlossen.
§ 12 Service Level Agreements (SLAs)
1. Verfügbarkeitsziele: Farosec garantiert für die Farosec-Module folgende Verfügbarkeitsziele:
a) Standard-Module (Compliance-Checks, ISMS-Software, Workflow-Manager, System Inventory): 99,5 % Verfügbarkeit im Monatsmittel.
b) Managed Services (sofern von Farosec direkt erbracht, nicht vermittelt): 99,9 % Verfügbarkeit im Monatsmittel.
2. Wartungsfenster: Farosec behält sich das Recht vor, geplante Wartungen durchzuführen. Geplante Wartungen werden dem Nutzer mindestens 7 Tage vorher angekündigt und finden bevorzugt außerhalb der Geschäftszeiten (Mo‒Fr 08:00‒18:00 Uhr CET) statt.
3. Support-Reaktionszeiten: Farosec bietet Support während der Geschäftszeiten (Mo‒Fr 08:00‒18:00 Uhr CET) an. Die Reaktionszeit für Support-Anfragen beträgt maximal 8 Geschäftsstunden.
4. Ausnahmen: Die Verfügbarkeitsziele gelten nicht für Ausfallzeiten, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers, höhere Gewalt oder Probleme mit der Internetverbindung des Nutzers verursacht werden.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Datenschutz-Grundverordnung: Farosec verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
2. Datenverarbeitung: Farosec wird personenbezogene Daten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Erbringung der SaaS-Dienste erforderlich ist oder der Nutzer eingewilligt hat.
3. Auftragsverarbeitung (AVV): Soweit Farosec im Rahmen der Bereitstellung der Farosec-Module personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Dieser AVV ist Bestandteil des Vertrages.
4. Datenschutzerklärung: Die detaillierte Beschreibung der Datenverarbeitung durch Farosec ergibt sich aus der Datenschutzerklärung auf der Farosec-Website.
5. Datenexport und -löschung: Nach Vertragsende wird Farosec dem Nutzer seine Daten in einem gängigen Format zur Verfügung stellen. Spätestens 30 Tage nach Vertragsende werden die Daten des Nutzers von den Systemen von Farosec gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 14 Sicherheitsvorfälle und Incident Response
1. Meldung von Sicherheitsvorfällen: Der Nutzer ist verpflichtet, Farosec unverzüglich über vermutete oder tatsächliche Sicherheitsvorfälle zu informieren, die die Plattform oder die Daten des Nutzers betreffen.
2. Farosec-Maßnahmen: Farosec wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um Sicherheitsvorfälle zu untersuchen und zu beheben. Farosec wird den Nutzer über die Ergebnisse der Untersuchung informieren.
3. Benachrichtigungspflicht: Im Falle einer Datenschutzverletzung, die personenbezogene Daten des Nutzers oder seiner Kunden betrifft, wird Farosec den Nutzer unverzüglich benachrichtigen und bei der Erfüllung der Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen unterstützen. § 15 Geistiges Eigentum und Inhalte
1. Eigentum an der Plattform: Die Farosec-Plattform, einschließlich der Software, des Designs, der Texte, Grafiken und aller zugrunde liegenden Technologien, ist und bleibt das alleinige geistige Eigentum von Farosec und seinen Lizenzgebern. Dem Nutzer wird lediglich ein Nutzungsrecht gemäß diesen Nutzungsbedingungen eingeräumt.
2. Kundendaten: Der Nutzer behält alle Rechte an seinen Daten und Inhalten, die er in die Plattform eingibt. Farosec erhält ein Nutzungsrecht an den Kundendaten, soweit dies zur Erbringung der SaaS-Dienste erforderlich ist.
3. Feedback: Wenn der Nutzer Farosec Feedback, Ideen oder Verbesserungsvorschläge zur Plattform übermittelt, gewährt der Nutzer Farosec ein weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches und kostenfreies Recht, dieses Feedback für beliebige Zwecke zu nutzen.
§ 16 Aussetzung und Beendigung der Nutzung
1. Recht zur Aussetzung: Farosec behält sich das Recht vor, den Zugriff eines Nutzers auf die Plattform vorübergehend auszusetzen, wenn ein begründeter Verdacht auf einen wesentlichen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen besteht. Die Aussetzung dient dem Schutz der Plattform und anderer Nutzer.
2. Beendigung: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann Farosec das Nutzungsrecht des verantwortlichen Nutzers dauerhaft entziehen oder, in schwerwiegenden Fällen, den Vertrag außerordentlich kündigen.
3. Ankündigung: Farosec wird den Nutzer vor einer Aussetzung oder Beendigung, wenn möglich, ankündigen und dem Nutzer die Gelegenheit geben, den Verstoß zu beheben.
§ 17 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
Farosec sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen.
§ 18 Widerrufsrecht für digitale Inhalte
Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht des Nutzers bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sobald Farosec mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass Farosec mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.
Mit Abschluss des Vertrages und der Freischaltung des Zugangs zu den digitalen Inhalten erklärt der Nutzer seine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Ausführung und sein Einverständnis, dass damit sein Widerrufsrecht erlischt.
§ 19 Schlussbestimmungen
1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
3. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist das Landgericht Düsseldorf.
Kontakt:
Sempacon GmbH & Co. KG Steinkulle 8 b | 42781 Haan E-Mail: kontakt@sempacon.de Mobil: 0171 ‒ 765 66 66 Tel.: 02102-8500-138