Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Farosec-Plattform
Stand: 04. Dezember 2025
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Sempacon GmbH & Co. KG, Steinkulle 8 b, 42781 Haan (nachfolgend „Farosec“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) bezüglich der Nutzung der Farosec-Plattform. Die Farosec-Plattform ist eine integrierte Lösung für Cybersicherheit und Compliance, die sowohl von Farosec selbst entwickelte Software-Module („Farosec-Module“) als auch den Zugang zu Diensten von spezialisierten Drittanbietern („Partner-Services“) umfasst. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1. Gegenstand: Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Farosec-Plattform zur Nutzung durch den Kunden. Die Plattform ermöglicht den Zugriff auf die vom Kunden gebuchten Farosec-Module sowie die Vermittlung von und den Zugang zu PartnerServices.
2. Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Farosec gegenüber dem Kunden erbringt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Farosec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Trennung der Verantwortlichkeiten: Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Farosec und dem Kunden. Für die Nutzung von PartnerServices kommt ein separates Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande, für das ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Partners gelten.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Rolle von Farosec
1. Vertragsschluss über Farosec-Module: Der Vertrag über die Nutzung der FarosecModule kommt durch die Annahme eines Angebots von Farosec durch den Kunden oder durch die Registrierung und Buchung über die Farosec-Website zustande. Farosec stellt dem Kunden die gebuchten Module als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. 2. Vermittlung von Partner-Services: Für Partner-Services (z.B. Managed SIEM/SOC) tritt Farosec ausschließlich als Vermittler auf. Farosec stellt die technische Plattform zur Verfügung, über die der Kunde diese Dienste buchen und integrieren kann.
3. Vertragsschluss über Partner-Services: Mit der Buchung eines Partner-Services kommt ein separater Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. Farosec ist nicht Partei dieses Vertrages. Vor Abschluss der Buchung wird der Kunde unmissverständlich auf die AGB des Partners hingewiesen und muss deren Geltung separat zustimmen. Farosec schuldet nicht die Erbringung der Partnerleistung selbst.
§ 3 Leistungsumfang und Verfügbarkeit (Farosec-Module)
1. Leistungsumfang: Der spezifische Funktionsumfang der vom Kunden gebuchten Farosec-Module ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Farosec-Website und dem zugehörigen Service Level Agreement (SLA), das Bestandteil dieses Vertrages ist.
2. Verfügbarkeit: Farosec gewährleistet für die Farosec-Module eine im SLA definierte Verfügbarkeit. Das SLA regelt zudem Wartungsfenster, Reaktionszeiten und die Folgen von Verfügbarkeitsunterschreitungen.
3. Weiterentwicklung: Farosec behält sich das Recht vor, die Farosec-Module und die Plattform kontinuierlich weiterzuentwickeln, anzupassen und zu verbessern. Wesentliche Funktionsänderungen werden dem Kunden rechtzeitig angekündigt.
§ 4 Pflichten des Kunden
1. Nutzungsberechtigung: Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, nichtübertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der gebuchten Farosec-Module für eigene Geschäftszwecke.
2. Zugangsdaten: Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Unbefugte zu schützen.
3. Rechtmäßige Nutzung: Der Kunde verpflichtet sich, die Farosec-Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen. Insbesondere wird der Kunde keine rechtswidrigen Inhalte einstellen oder die Plattform für missbräuchliche Zwecke verwenden.
4. Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist für die Bereitstellung einer geeigneten Internetverbindung und die Konfiguration seiner eigenen IT-Systeme verantwortlich. Er wird Farosec bei der Fehleranalyse und -behebung im erforderlichen Umfang unterstützen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Vergütung: Die vom Kunden zu zahlende Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Farosec bzw. dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich oder jährlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist Farosec berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und nach vorheriger Ankündigung den Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Mängelansprüche (Gewährleistung für Farosec-Module)
1. Definition eines Mangels: Ein Mangel an den Farosec-Modulen liegt vor, wenn deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich aufgehoben ist oder wenn die im SLA definierte Verfügbarkeit wesentlich unterschritten wird. Unerhebliche Funktionsbeeinträchtigungen stellen keinen Mangel dar.
2. Mängelbehebung: Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Farosec wird gemeldete Mängel innerhalb der im SLA festgelegten Fristen beheben. Die Behebung erfolgt nach Wahl von Farosec durch Fehlerbeseitigung (Patch), Bereitstellung eines Workarounds oder durch ein Update.
3. Minderung und Kündigung: Ein Recht zur Minderung der Vergütung oder zur außerordentlichen Kündigung steht dem Kunden nur zu, wenn die im SLA definierten Schwellenwerte für eine erhebliche Leistungsstörung überschritten werden und Farosec eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Wiederherstellung der vertragsgemäßen Leistung fruchtlos verstreichen lässt.
4. Ausschluss für Partner-Services: Mängelansprüche, die sich auf Partner-Services beziehen, sind direkt und ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Partner geltend zu machen. Farosec ist hierfür nicht gewährleistungspflichtig.
§ 7 Haftung
1. Unbegrenzte Haftung: Farosec haftet unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten): Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, haftet Farosec nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf einen Betrag von 25.000 € pro Schadensfall und insgesamt auf 50.000 € pro Vertragsjahr begrenzt.
3. Haftungsausschluss für Partner-Services: Farosec haftet unter keinen Umständen für die Leistungserbringung, Verfügbarkeit, Mängel oder Schäden, die aus den vermittelten Partner-Services resultieren. Jegliche Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Partner-Services sind ausschließlich an den jeweiligen Partner zu richten.
4. Haftung für Vermittlungstätigkeit: Die Haftung von Farosec aus der leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten aus der reinen Vermittlungstätigkeit (z.B. sorgfältige Auswahl des Partners) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf 5.000 € pro Schadensfall begrenzt.
5. Datenverlust: Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden angefallen wäre.
6. Übrige Haftung: Im Übrigen ist die Haftung von Farosec ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Datenschutz: Farosec verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
2. Auftragsverarbeitung: Soweit Farosec im Rahmen der Bereitstellung der FarosecModule personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
3. Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
1. Laufzeit: Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der vom Kunden gewählten Buchungsperiode (z.B. 12 oder 24 Monate) und verlängert sich automatisch um die jeweilige ursprüngliche Laufzeit, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
2. Kündigung aus wichtigem Grund: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Datenherausgabe und -löschung: Nach Vertragsende wird Farosec dem Kunden seine Daten in einem gängigen Format zur Verfügung stellen. Spätestens 30 Tage nach Vertragsende werden die Daten des Kunden von den Systemen von Farosec gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.